Liebe Freund*innen der Dorfgemeinschaft,
Herrn Steffen Hahn, Technischer Leiter des StadtServiceBetriebs Brühl, hat ausführlich zu unserer Anfrage Stellung genommen.
Herr Hahn teilt die Einschätzung, dass die Bäume ein Verlust sind, sowohl ökologisch wie auch optisch. Aus meiner persönlichen Sicht führt er aber gute Gründe für die Baumfällung auf.
Auch die Regenwasserbehandlungsanlage an der Talstraße ist anscheinend notwendig. Gut ist die vermutliche Kostenbefreiung für die Anlieger der Talstraße.

Ich wünsche Euch/ Ihnen im Namen des erweiterten Vorstandes Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr 2023.

Viele Grüße
Hans-Georg Konert
1. Vorsitzender

„Sehr geehrter Herr Konert,

ich möchte auf Ihre zwei Punkte aus Ihrer Email wie folgt antworten:

Zum Punkt Baumfällung:

Ja, die Baumfällungen stehen im Zusammenhang mit dem Neubau Barbaraschule.
Wir teilen die Einschätzung, dass die Bäume ein Verlust sind, sowohl ökologisch
wie auch optisch. Die Fällarbeiten auf dem Grundstück der Schule waren aus den
folgenden Gründen dennoch notwendig:
Die teils windschiefen Bäume im hinteren Bereich des Grundstücks wurden von den
Fachleuten des StadtServiceBetriebes Grünflächenamt begutachtet und als nicht
erhaltenswert bewertet. Der hintere Bereich muss während der Baumaßnahme zudem
befahren werden, damit eine länger überfällige Sanierung der Gebäudeabdichtung
umgesetzt werden kann. Im unmittelbaren Bereich des Neubaus und im Bereich
der Grenze zum Nachbarn bestand die unbedingte Notwendigkeit für die
Fällung der Bäume. Der unmittelbare Bereich um das Gebäude herum wird für die
Baugrube und das spätere Gerüst benötigt. Zudem mussten aufgrund der neu
geschaffenen Fluchtwegsituation die Bäume im unmittelbaren Grenzbereich gefällt
werden. 
Über den vorderen Bereich des Grundstücks muss die Anlieferung erfolgen,
deshalb ist es notwendig auch die Bäume an der Straße zu fällen. Der Bereich
soll es den Baufirmen ermöglichen das Grundstück parallel zur Straße zu
befahren, damit nicht der kleinste Transport für ein Verkehrschaos sorgt. Die
Tiefe der Lagerfläche ist nicht ausreichend für LKWs mit Anhänger. Folgen wären
stärker blockierte Gehwege, stärker blockierte Fahrspuren und eine
problematische Zufahrt der Busse an die Bushaltestelle. Zudem wird so das
Abladen und Andienen mittels Kran der Baustelle überhaupt ermöglicht. An der
Straße werden in ungünstigen Phasen mehrere Lieferfahrzeuge hintereinander
stehen und einen Rückstau bis zur Schulstraße verursachen. Die freie Fläche auf
dem Grundstück wird für Entlastung sorgen. Es musste ebenfalls die Besonderheit
der unmittelbare Nähe zum Eingang der sich im laufenden Betrieb befindenden
Grundschule berücksichtigt werden. Bei einer unübersichtlichen Zufahrts- und
Eingangssituation besteht eine Gefährdung der Schüler.
Für den Neubau wurde ein Bauantrag eingereicht und in diesem Zuge auch eine
Baumfällgenehmigung bei der zuständigen Fachabteilung Bauen und Umwelt
beantragt. Die Baugenehmigung wurde erteilt, somit auch die Baumfällung
genehmigt. Zudem wurde der Neubau Barbara im Schulausschuss präsentiert und
beschlossen. Somit gibt es eine Fällgenehmigung und dafür natürlich Auflagen
nach Baumsatzung der Stadt Brühl. Es werden Ersatzmaßnahmen in der
Außenanlagenplanung berücksichtigt.

Zum Punkt Talstraße:

Es ist der Einbau einer Sedi-Pipe-Anlage in der Straße Theismühle für die
Regenwasserbehandlung der Talstraße geplant. Die Vorbehandlung (Reinigung) des
Regenwassers vor Einleitung in den Mühlenbach ist aufgrund der stark befahrenen
Talstraße notwendig. Die Talstraße wird laut Verkehrszählung (April 2022) von
mehr als 2.000 Fahrzeugen pro Tag befahren, dies macht eine Vorbehandlung
erforderlich. Die Baumaßnahme soll im AfBUk am 02.02.2023 beschlossen
werden.
Da es sich hier um eine Maßnahme gem. § 8 KAG handelt, ist diese Maßnahme für
die Anlieger/innen der Talstraße beitragspflichtig. Die aktuelle
Oberflächenentwässerung ist rechtlich verschlissen und wird durch den Einbau
der Regenwasserbehandlungsanlage (Sedi-Pipe-Anlage) erneuert. Die
Beitragspflichtigen sind über diese Maßnahme mittels Anschreiben am 22.11.2022
informiert worden. Von einer verpflichtenden Anliegerversammlung ist bei dieser
Maßnahme gemäß Ratsbeschluss vom 31.10.2022 abgesehen worden, da diese
Baumaßnahme keinen Gestaltungsspielraum für die Beitragspflichtigen, wie es ihn
bei einem Straßenausbau gibt, zulässt.

Da das Land NRW zu 100 % die Straßenausbaubeiträge der
Beitragspflichtigen übernimmt, können die Beitragspflichtigen damit
rechnen, einen Beitragsbescheid zu erhalten, der keine Verpflichtung zur
Zahlung von Beiträgen beinhaltet.
 Der Straßenausbaubeitrag
wird auf Null für die Beitragspflichtigen reduziert. Die
Beitragsberechnung wird nach Beendigung der Baumaßnahme und Vorlage der
Schlussrechnung erfolgen. Ein entsprechender Förderantrag wird dann
gestellt. Das Informationsschreiben habe ich als Anlage angefügt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit umfangreich Auskunft zu Ihren Punkten
geben und verbleibe mit

Freundlichen Grüßen

im Auftrag

Steffen Hahn

Dipl. Ing. (FH) Elektrotechnik
Technischer Leiter

StadtServiceBetrieb Brühl
Abt. Gebäudemanagement“